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Bestimmungen

 

Spielzeit 2009/2010

 

Allgem. Bestimmungen für den Spielbetrieb kreislicher Spiele der Damen u Herren

1. Amtliche Anstoßzeiten

Die Anstoßzeiten sind in den Spielplänen vermerkt. Einigen sich in der Kreisliga Frauen die Spielpartner nicht, gilt als amtl. Anstoßzeit: Sonntag 11:00 Uhr.

2. Spielverlegungen

Eine Verlegung auf einen späteren Tag als den angesetzten Spieltag ist nicht möglich.

Eine Vorverlegung (Termin bzw. Anstoßzeit) bedarf der rechtzeitigen schriftlichen Zustimmung des Spielpartners. Diese ist dem Staffelleiter 8 Tage vor dem neuen Spieltermin vorzulegen. Liegt die Zustimmung des Spielpartners vor und bestehen hinsichtlich der Vorrangigkeit (höherklassige Seniorenmannschaften, Nachholspielen, Frauen und Jugend) keine Bedenken, wird die Genehmigung für die Verlegung im allgemeinen erteilt. Für die Begegnungen des letzten Spieltages behalten sich Kreisvorsitzender und Staffelleiter vor, den Termin und die Anstoßzeit verbindlich festzulegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Kreisvorsitzenden oder den Staffelleiter. Bei Platzbelegungsproblemen (Jugend, Frauen usw.) kann ein Spiel auch zu einer anderen Uhrzeit angesetzt werden. Voraussetzung ist Rücksprache mit dem Staffelleiter mindestens 10 Tage vor dem Spiel, damit auch eine entsprechende Benachrichtigung des Gastes und des Schiedsrichters erfolgen kann. Verstöße werden bestraft. Spiele die vorgezogen werden und ausfallen, gelten automatisch für den offiziellen Spieltag als „neu angesetzt.“

3. Spielabsagen

Eigenmächtige Spielabsagen sind unzulässig. Kein Verein ist berechtigt, von sich aus ein Spiel wegen evtl. schlechter Platzverhältnisse oder Witterungseinflüssen abzusagen. Endgültige Platzabnahmen und Platzsperrungen dürfen nur am Spieltag erfolgen. Soll ein im Eigentum eines Vereins befindlicher Platz gesperrt werden, so tritt eine Platzkommission zusammen, die aus einem Vertreter des Vereins, einem Mitglied des Kreisvorstands und dem Schiedsrichter besteht. Diese Kommission entscheidet mehrheitlich über die Austragung des Spiels. Diese Regelung gilt auch für die Sperrung kommunaler Sportplätze, wenn die Verantwortung von der Kommune auf den Verein übertragen wurde. Eine Sperrung kommunaler Sportplätze durch die Kommune hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß Staffelleiter, Schiedsrichter und Spielpartner noch vor der Anreise benachrichtigt werden. (Die genannte Reihenfolge ist einzuhalten) Ist eine Sperrung abzusehen, sorgt der Verein für die rechtzeitigen Maßnahmen. Der Schiedsrichter braucht in diesem Falle nicht anzureisen, die Bescheinigung über die Platzsperre wird mit dem Spielbericht dem Staffelleiter zugesandt. Ist der Staffelleiter nicht zu erreichen, so ist an seiner Stelle unverzüglich ein Mitglied des Kreisvorstands zu benachrichtigen. Für eventuelle Rückfragen ist dem Schiedsrichter und dem Gast mitzuteilen, welches Mitglied des Kreisvorstands ersatzweise benachrichtigt ist. Eigenmächtige Spielabsagen und Nichtbeachtung der vorstehenden Regelungen werden bestraft und können eine Spielwertung für den Gegner nach sich ziehen.

Die spielleitende Stelle behält sich bei mehrfachen oder kurzfristigen Platzsperrungen durch den Eigentümer vor, die Durchführung des Spiels auf einem von der spielleiten- den Stelle zu bestimmenden Platz anzuordnen. Dies kann auch kurzfristig außerhalb der sonst vorgeschriebenen Frist geschehen.

Sollte in den KL C, und Frauen ein SR nicht anreisen, und es steht kein SR zur Verfügung, hat der Gast das Vorrecht, das Spiel zu leiten. Aus dem Grund der Nichtanreise darf kein Spiel in diesen Ligen ausfallen. Sollte das Spiel trotzdem ausfallen, wird es für beide Mannschaften mit 0 : 2 Toren gewertet.

4. Einladungen

Die Schiedsrichtereinladung zu den M-Spielen der Kreisliga A - C  und höher erfolgt im Seniorenbereich grundsätzlich über das DFB Net. Das gleiche gilt für die Verbands-, Landes- u. Bezirksliga der Frauen, sowie bei den überkreislich spielenden Jugendmannschaften.

Vereine deren SR über keine E-Mail Anschrift verfügen, erhalten für die Spielansetzungen ihrer SR die Einladung über das DFB Net und sind verpflichtet die Ansetzung an den SR weiterzuleiten, sowie wie den Empfang der E-Mail zu bestätigen.

Zu allen anderen Spielen hat der Platzverein den angesetzten Schiedsrichter unter Angabe des Spieltages, der Spielpaarung, der Anstoßzeit, der Platzanlage und der Umkleidemöglichkeit schriftlich so einzuladen, daß die Einladung dem Schiedsrichter 8 Tage vor dem Spiel vorliegt. Eine Telefon-Nr. für evtl. Rückfragen ist anzugeben.

 

Dieses gilt auch bei Spielverlegungen von Spielen auf Kreisebene.

 

Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Belegung mit einem Ordnungsgeld von 10 €. Bei Neuansetzungen sind die Schiedsrichter grundsätzlich beim KSO anzufordern, sofern nicht bereits eine SR-Ansetzung mitgeteilt ist. Einladungen an den Gastverein sind nur bei vom Spielplan abweichendem Termin notwendig.

5. Spielberichte

Der Platzverein hat dem Schiedsrichter rechtzeitig vor Spielbeginn vorbereitete Spielberichtsformulare in zweifacher Ausfertigung mit ausreichend frankierten Briefumschlägen vorzulegen. Es sind nur noch die neuen SB-Formulare zu verwenden. Für die Absendung der Spielberichte (Original: Staffelleiter, leserliche Durchschrift Herren:KSA-Beisitzer Heinz-Gerd Bellag, Wiesenstr. 4 , 49509 Recke)

Frauen:KSA-Beisitzer Siegfried Brewe;Zedernweg 2; 49477 Ibbenbüren ist der Schiedsrichter verantwortlich. Bei Spielen der Frauen gegen die Mannschaften aus dem Sportkreis Steinfurt, bekommt der KV Steinfurt eine weitere Durchschrift.

Außnahme: Verwendung Elektronischer Spielbericht

6. Paßvorlagen / Paßbilderneuerung

Bei Spielen ohne Paß braucht der Spielerpaß bei kreislichen Spielen nicht vorgelegt zu werden, wenn der Spieler in der Meldeliste aufgeführt ist. Jeder Verein ist jedoch verpflichtet, dem Kreisvorsitzenden die Abmeldung eines Spielers in der laufenden Saison schriftlich anzuzeigen. Spielerpässe sind dem Kreisvorsitzenden zusammen mit einer Spielermeldeliste vor Beginn der neuen Spielzeit vorzulegen. Alle Paßbilder sind vor Beginn der Spielzeit zu überprüfen und ggfs. zu ersetzen. Für das Erneuern und Abstempeln des Paßbildes ist der Verein verantwortlich. Bei Beanstandungen eines Paßbildes durch den Schiedsrichter wird ein Ordnungsgeld von 5 € verhängt. Innerhalb von 10 Tagen ist dann der Paß dem zuständigen Staffelleiter zur Einsichtnahme vorzulegen. Innerhalb dieser Zeit wird kein neues Ordnungsgeld verhängt.

7. Trikots mit Rückennummern

Tritt eine Mannschaft in Trikots mit Rückennummern an, so müssen die Rückennummern mit den Spielernummern im Spielbericht übereinstimmen.

9. Meldung der Spielergebnisse

Die Vereine haben die Ergebnisse ihrer Heimspiele lt. Beschluß des WFLV Verbandstages vom 01.07.2004 in das DFB – Net zu melden. Die Ordnungsgelder werden pro fehlendem Ergebnis berechnet.

11. Nachholspieltage

KLA: Dienstag   KLB: Mittwoch   KLC: Donnerstag